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Reinigung der Straßen und Wege, damit niemand zu Schaden kommt

Der Bürgermeister weist noch einmal auf die geltenden Regelungen zur Straßenreinigung in der Samtgemeinde hin. Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde, die für den gesamten Ort Werdum Anwendung findet.

Demnach sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Straßen, Gehwege und Zuwegungen regelmäßig zu reinigen und freizuhalten. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Haus oder die Wohnung aktuell selbst bewohnt wird. Auch bei Ortsabwesenheit, etwa durch Urlaub oder Leerstand, bleibt die Verantwortung beim jeweiligen Anlieger.

Ist der Eigentümer nicht vor Ort, muss sichergestellt werden, dass die Reinigung durch beauftragte Personen, einen Reinigungsdienst oder gegebenenfalls auch durch Nachbarn übernommen wird. Für die ordnungsgemäße Durchführung sowie mögliche Folgen bei Versäumnissen haftet weiterhin der Grundstückseigentümer.

Nicht gereinigte oder unzureichend freigehaltene Wege können nicht nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern bergen auch ein Risiko für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer.

Die Gemeinde appelliert daher an alle Anlieger im eigenen Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit dafür zu sorgen, dass Straßen und Wege regelmäßig gereinigt werden. So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass Werdum ein sicherer und angenehmer Ort für alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucher bleibt.

Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Esens
Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Esens