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Kapkehörn

Dieser Wohnplatz befindet sich im äußersten Norden der Gemeinde und lag bis zur Eindeichung dieses Gebietes direkt am westlichen Rand der Harlebucht. Der Hof gehört heute zur politischen Gemeinde Neuharlingersiel. So verwundert es nicht, dass sich die Namensbestandteile, nämlich „Kapke“ und „Hörn“, mit dieser ehemaligen Festlandsrandlage beschäftigen: Kapke kommt nämlich aus dem Mittelniederdeutschen „kabbik“ kommt und Seemuschel bedeutet, d.h. hier hat es einen Brennofen zum Kalkbrennen gegeben, der lange den heutigen Mörtel ersetzt hat. Hörn ist gleichbedeutend mit Ecke und weist darauf hin, dass dieser Ort lange am Schnittpunkt von Harlebucht und dem Teilarm des heutigen Neuharlinger Sieltiefs lag.
Urkundliche Erwähnung findet Kapkehörn 1491 als „up der Kabbickhorne“, 1674 als „die Kaphorne“ und seit 1787 als „Kapkehörn“.

Quellen und Literatur:

Balthasar Arends, Landesbeschreibung vom Harlingerland, 1684, Reprint und Bearbeitung Heinrich Reimers 1930, Neuauflage 1993
Heyko Heyken, Weinkaufsprotokolle des Amtes Esens 1554-1811, Aurich 1998
Ludwig Janssen, Ortssippenbuch Werdum (2 Bände), Aurich 1975
Arend Remmers, Von Aaltukerei bis Zwischenmooren, S.119 , Schuster Leer 2004
Günter Peperkorn, Werdum – Aus der Geschichte eines Marschendorfes, Thunum 2003
Regemort-Karte 1674/1775