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Klein Werdumer Grashaus

In einer der vorherigen Folgen wurde bereits über das Altwerdumer Grashaus geschrieben, welches politisch und kirchen-gemeindlich zwar zu Werdum zählt, wegen seiner äußeren Lage postalisch dem Wittmunder Bereich zugehörig ist. Ein ähnliches Beispiel stellt das sog. Kleine Werdumer Grashaus dar: Es wurde von staatlicher Seite gegründet, um den die umliegenden Ländereien bewirtschaftenden Bauern eine Möglichkeit zur Lagerung von Futtermaterial und Einstallung von Vieh zu bieten. Diese Grashäuser konnten dann angepachtet, jedoch nicht erworben werden: sie stellten sog. Domänen dar. Die meisten Domänen bei uns in der Küstenregion sind allerdings in den letzten 50 Jahren vom Land Niedersachsen veräußert worden und stellen nun Bauerneigentum dar wie die meisten anderen Höfe auch.
Die Wortbedeutung lautet „kleines zu Werdum gehöriges Grashaus“ und wurde 1684 erstmals in der Landesbeschreibung vom Harlingerland vom damaligen Berdumer Pastor Balthasar Arend erwähnt. Seine Gründung dürfte im Zusammenhang mit der Eindeichung des Werdumer Altengrodens stehen, die seit den 1570er Jahren erfolgte und im Jahre 1617 abgeschlossen wurde.

 

Quelle:

Arend Remmers, Von Aaltukerei bis Zwischenmooren, S. 127, Verlag Schuster Leer 2004