Der Bürgermeister weist noch einmal auf die geltenden Regelungen zur Straßenreinigung in der Samtgemeinde hin. Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde, die für den gesamten Ort Werdum Anwendung findet.
Demnach sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden … weiterlesen



















