Das Beherbergungsverbot gilt weiterhin und die Reisefreiheit bleibt auch weiterhin eingeschränkt. Über das lange Maiwochenende erwartet die Kreisverwaltung einen ansteigenden Reiseverkehr. Der Landkreis Wittmund hat deshalb mit heutiger Allgemeinverfügung erneut das Parken und Abstellen von Wohnmobilen und Campinggespanne auf allen öffentlichen und tatsächlich öffentlich zugänglichen Parkflächen wie Supermarktparkplätze o.ä. bis zum 03. Mai untersagt. Die Gemeinden werden diese Bereiche weitreichend absperren und durch geeignete Beschilderungen und Kontrollen dafür Sorge tragen, dass das Verbot auch eingehalten wird. Davon betroffen ist auch der kleine Wohnmobilstellplatz, der bis bis auf weiteres ebenfalls gesperrt ist und nicht angefahren werden kann.
Wohnmobile dürfen nicht an die Küste
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