Seit gestern ist die neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Weitere Lockerungen sind damit verbunden. So darf jetzt das Hotel Werdumer-Hof wieder Gäste beherbergen und auch die Pensionen sind wieder geöffnet. In der Gastronomie ist die 50% Besetzungsobergrenze weggefallen. Auch öffentliche Veranstaltungen, egal welcher Größe, sind mindestens bis zum 10. Juni weiterhin untersagt.
Problematisch bleibt es weiterhin auf dem kleinen Wohnmobilstellplatz. Zwar dürfen diese Plätze statt mit 50% jetzt mit 60% der vorhandenen Kapazitäten genutzt werden, aber damit bleibt es bei höchstens 3 nutzbaren Stellplätzen. Es wird auch zu Pfingsten an alle Wohnmobilisten appelliert, diese Obergrenze zu beachten und ihr Fahrzeug nicht unberechtigterweise abzustellen. Vor-Reservierungen werden nicht angenommen. Zudem gilt das Prinzip „Weggefahren – Platz vergangen“.
Nächste Lockerungsstufe in Kraft getreten
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