Es ist das zweite Osterfest, das durch das Coronavirus bestimmt wird. Um die leider immer noch nicht sinkenden hohen Infektionszahlen in den Griff zu bekommen haben Bund und Land strenge Kontaktbeschränkungen speziell über die Feiertage verfügt. So gilt neben den bekannten Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus 2 Personen eines anderen Haushalts zusätzlich ein Ansammlungsverbot von Personen in der Öffentlichkeit unabhängig davon ob das Abstandsgebot eingehalten wird.
Das Beherbergungsverbot für touristische Übernachtungen gilt weiterhin. Übernachtungen in Ferienwohnungen, Hotels sind verboten, auch die Unterbringung von Angehörigen, Freunden und Bekannten. Besuch darf nur im eigenen Haushalt untergebracht werden. Das gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer, die nur selbst und ggf. mit Besuch im Rahmen der Kontaktbeschränkungen ihre eigene Wohnung nutzen dürfen. Auch der Wohnmobilstellplatz an der Tourist-Information ist für Wohnmobile komplett gesperrt.
Der Landkreis Wittmund und die Gemeinden haben über die Ostertage verstärkte Kontrollen sowohl was die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen als auch unzulässige Übernachtungen im Kreisgebiet betrifft, angekündigt. Bei Verstößen droht den Vermietern ein Bußgeld von bis zu 3.000 €.
Damit es in Werdum nicht zu solch unerfreulichen Ereignissen kommt, werden alle Beteiligten einmal mehr gebeten die Regeln einzuhalten. Ziel ist doch durch konsequente Kontaktbeschränkungen weitere Ansteckungen zu vermeiden um endlich wieder auf den Weg zur Normalität zu kommen.
Corona über Ostern
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