Am 12. September werden in Niedersachsen die Kommunalparlamente neu gewählt. In Werdum sind die Wahlberechtigten aufgerufen einen neuen Gemeinderat, den Samtgemeinderat und auch dem Kreistag neu zu wählen. Zudem finden gleichzeitig die Wahlen zum hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeister und hauptamtlichen Landrat statt. Zur Vorbereitung der Wählerlisten treffen sin in diesen Wochen überall die Parteien und Wählergruppen zur Listenaufstellung, denn bis zum 26. Juli müssen diese dem Wahlleiter vorliegen.
Im Rat der Gemeinde Werdum ist bisher die Bürgerliste „gemeinsam für Werdum“ (GfW) vertreten. Nach Gesprächen im Vorfeld haben sich die Vertreter darauf verständigt erneut auf dieser gemeinsamen Liste zu kandidieren. „Zusammen können wir mehr für unser Dorf erreichen als wenn wir uns streiten und gegeneinander arbeiten“ so der Tenor in der offiziellen Listenaufstellung, zu der die Bevölkerung Anfang Juni in den Werdumer-Hof eingeladen war.
Die Versammlung war gut besucht und nach der Begrüßung durch Bürgermeister René Weiler-Rodenbäck wurde Johann Pieper zum Versammlungsleiter gewählt. Pieper selbst lange Jahr in der Kommunalpolitik tätig gewesen führte dann anhand der vom niedersächsischen Kommunalwahlgesetz vorgegebenen Tagesordnung. Zur Schriftführerin wurde Christa Kleen-Koopmann gewählt, Eddy Goldenstein und Elke Ballmann wurden Stimmzähler, Lukas Rodenbäck und Oliver Kuhnhen unterzeichneten das Protokoll mit und Johann R. Osterkamp und Christa Kleen-Koopmann fungieren als Vertrauenspersonen.
Nach kurzer Diskussion und der Vorstellung der zur Wahl bereiten Kandidaten wurde die Bewerberliste dann in der besprochenen Reihenfolge einstimmig beschlossen. Sie umfasst bisher 12 Personen zu denen die bisherigen Ratsmitgliedern aber auch 3 neue Kandidaten gehören.
Die Liste sieht wie folgt aus:
1. René Weiler-Rodenbäck
2. Christa Kleen-Koopmann
3. Klaus Becker
4. Henning Hinrichs
5. Oliver Kuhnhen
6. Johann R. Osterkamp
7. Rolf Janssen
8. Hans-Bernd Wempen
9. Helmut Niedermeyer
10. Tanja Immega
11. René Meyer
12. Dennis Sandmann
Da 14 Bewerber vom Wahlgesetz zugelassen sind, beschloss die Versammlung ebenso einstimmig noch zwei weitere bereite Bewerber dann in der der Liste auf den Plätzen 13 und 14 zu platzieren. Entscheidend für den Listenplatz ist der Bewerbungseingang, der spätestens bis Mitte Juli erfolgen sollte.
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