Am 19.März ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Vielleicht die letzte. Zwar fallen durch das neue Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, fast alle bisher bekannten Schutzmaßnahmen weg, aber das Land nutzt, angesichts der überaus hohen Inzidenzwerte, eine Übergangszeit bis einschließlich 2. April um einige Maßnahmen weiter aufrecht zu erhalten. Im Wesentlichen bleibt es bei den bisher vorgegebenen Regeln, aber einige Lockerungen erfolgen. Dazu im Einzelnen:
1. Bei privaten Zusammenkünften fallen alle Kontaktbeschränkungen weg, lediglich bei Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen gilt weiterhin die 3G-Regelung.
1. Bei privaten Zusammenkünften fallen alle Kontaktbeschränkungen weg, lediglich bei Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen gilt weiterhin die 3G-Regelung.
2. Weiterhin gilt in öffentlich zugänglichen Gebäuden, also auch im Einzelhandel, Maskenpflicht. Eine FFP2-Maske ist weiterhin Pflicht.
3. Bei der Beherbergung bleibt es bei der bisherigen 3G-Regelung, d.h. aufgenommen werden dürfen geimpfte, genesene und negativ getestete Personen; weitere Tests während des Aufenthalts entfallen.
4. Lockerungen gibt es in der Gastronomie. In Innenräumen gilt 3G und bis zum Sitzplatz ist eine FFP2-Maske zu tragen; in der Außengastronomie gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
5. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt nur noch auf freiwilliger Basis; die Daten sind zudem nur noch 7 Tage aufzubewahren.
Nähere Informationen finden Sie in im Schaubild. Ab dem 03. April entfallen dann auch diese Maßnahmen weg und es gelten dann die im Infektionsschutzgesetz festgelegten bundesweiten Basis-Schutzregeln. In sogenannten Hotspots könnten dann zwar wieder die Länder eingreifen aber davon ist derzeit nicht auszugehen. Daher gilt spätestens ab dem 3. April das jeder für sich selbst verantwortlich ist und auf sich aufpassen muss, dass er sich den Virus nicht einfängt. Deshalb im Interesse aller eine herzliche Bitte, bleiben Sie vorsichtig, riskieren sie nicht eine Corona-Infektion, die nicht immer mild verlaufen muss, und tragen Sie mit dazu bei, dass ab April keine weiteren Einschränkungen mehr notwendig werden.
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