Seit dem 03. April sind in Niedersachsen keine Corona-Beschränkungen mehr verordnet. Seitdem ist jetzt jeder erst mal für sich selbst verantwortlich. Es gelten lediglich, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes, festgelegten Maßnahmen. Danach besteht u.a. im Öffentlichen Fern- und Nahverkehr weiterhin Maskenpflicht genauso wie in Alten-und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Arztpraxen. In diesen Einrichtungen besteht auch weiterhin die Testpflicht.
Aus touristischer Sicht sind alle Auflagen entfallen. Sowohl in der Gastronomie als auch in der Beherbergung. Im Rahmen des Hausrechts können allerdings Betriebe eine Testpflicht bzw. für den Zugang die 3G, 2G oder auch 2G+ vorsehen.
In den meisten Betrieben in Werdum wird aber auf die Eigenverantwortung gesetzt. Das gilt auch in der Tourist-Information und auch im Haustierpark. Es wird aber, auch zum Schutz der Mitarbeiter, darum gebeten die bekannten Basisregeln wie das Abstandsgebot weiterhin zu beachten und in Innenräumen möglichst weiter eine Maske zu tragen. Die in der, bis zum 29. April geltenden, Verordnung aufgestellten Vorgaben sind in nachfolgender Grafik zusammengefasst.
Aus touristischer Sicht sind alle Auflagen entfallen. Sowohl in der Gastronomie als auch in der Beherbergung. Im Rahmen des Hausrechts können allerdings Betriebe eine Testpflicht bzw. für den Zugang die 3G, 2G oder auch 2G+ vorsehen.
In den meisten Betrieben in Werdum wird aber auf die Eigenverantwortung gesetzt. Das gilt auch in der Tourist-Information und auch im Haustierpark. Es wird aber, auch zum Schutz der Mitarbeiter, darum gebeten die bekannten Basisregeln wie das Abstandsgebot weiterhin zu beachten und in Innenräumen möglichst weiter eine Maske zu tragen. Die in der, bis zum 29. April geltenden, Verordnung aufgestellten Vorgaben sind in nachfolgender Grafik zusammengefasst.
Kommentare sind deaktiviert.