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Gemeinderat passt Satzungen an

Bürgermeister René Weiler-Rodenbäck hatte zur jüngsten Gemeinderatssitzung in den Sitzungsraum am Raiffeisenplatz eingeladen. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung war nicht sehr lang, aber hatte es in sich. Das wurde schon in der Einwohnerfragestunde deutlich. Steffen Mohr, Zweitwohnungsbesitzer in Edenserloog, bemängelte die, seiner Meinung nach, nicht sehr gute Kommunikation bei der Änderung der Zweitwohnungssteuer ab 2022 und befürchtete anlässlich der erneuten Beschlussfassung über die Zweitwohnungssteuer ähnliches. Auch kritisierte er die der Anhebung seinerzeit als nicht verhältnismäßig. Der Bürgermeister verwies in seiner Antwort darauf, dass die damalige Satzungsänderung in einer öffentlichen Ratssitzung beschlossen worden war und über das WERDUMER-BLATT mitgeteilt wurde und auch sonst auf den vorgeschriebenen Wegen bekannt gemacht worden ist. „Wir alle wollen Werdum weiterentwickeln und jeder muss seinen Teil dazu beitragen“ so der Bürgermeister und verwies auf die laufenden Investitionen der Gemeinde für seine Bewohner. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass es sich bei der erneuten Beschlussfassung nicht um eine Anhebung, sondern um eine Neufassung der Satzung handelt, da die bisherige Bemessungsgrundlage auf Grund von Klagen durch das Verwaltungsgericht in Oldenburg diesbezüglich für nichtig erklärt wurde.
In seiner weiteren Berichterstattung freute er sich über die Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses. „Es ist eine Investition in die Sicherheit aller Bürger und deren Eigentum und hilft wahrscheinlich auch bei der Nachwuchsgewinnung“ so Weiler-Rodenbäck (mehr). Erfolgreich läuft auch der Windpark in Werdumer Altendeich. Die Feier zum 10-jährigen Jubiläum zeigte das noch mal eindringlich (mehr). Leider verzögert sich die Fertigstellung des „Puddingsparks“. „Zwar steht mittlerweile die Schutzhütte aber es gibt wohl Lieferschwierigkeiten bei den noch ausstehenden Sitzgelegenheiten“ erklärte der Bürgermeister, der aber hofft, dass das nun zügig erfolgt (mehr).
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren die Grundsteuern „A“ und „B“ neu zu berechnen. In Niedersachsen waren alle Grundstückseigentümer nach dem neuen Grundsteuergesetz verpflichtet entsprechende Steuererklärungen abzugeben, damit zum 01.01.2025 die neue Grundsteuer festgesetzt werden kann. Sie hat aufkommensneutral zu erfolgen und deshalb waren die Hebesätze der Gemeinden anzupassen. Im Ergebnis werden in Werdum die Hebesätze für die Grundsteuer „A“ (landwirtschaftliche Betriebe) auf 445 v.H. und für die Grundsteuer „B“ (Grundstücke) auf 280 v.H. festgesetzt. Der Rat beschloss die Änderung einstimmig. „Auf Grund der neuen Bewertung wird es individuelle Verwerfungen geben; Minderungen aber auch Belastungen von über 1000 € sind zu verzeichnen“ heißt es in der Sitzungsvorlage. Sitzungsvorlage Hebesätze
Ebenfalls einstimmig stimmte der Rat für die neue Zweitwohnungssteuersatzung. Bürgermeister René Weiler-Rodenbäck verlas dazu eine ausführliche Erklärung mit den Hintergründen der Neufassung und die daher notwendig gewordene Auswahl eines neuen Steuermaßstabes mit der entsprechenden Erklärung. „Auch hier ist eine völlig neue, aufkommensneutrale, Berechnung erfolgt und damit verbunden ebenfalls individuelle Be- und Entlastungen, in Einzelfällen bis 1200 €“ verweist der Bürgermeister auf bisher vorliegende Berechnungen. Sitzungsvorlage Zweitwohnungssteuer
Des Weiteren entsendet der Rat Ilse Immega neu in den Seniorenbeirat der Samtgemeinde Esens, da die bisherigen Vertreter Ingrid Höper und Hans-Dieter Weber nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der Rat beschloss Satzungsänderungen einstimmig
Der Rat beschloss Satzungsänderungen einstimmig