Seit heute gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Darin sind weitere Lockerungsschritte aufgenommen worden, die u.a. auch für den Tourismus Auswirkungen haben. Man hat den § 1a angepasst und die neuen §§ 1b-g eingefügt, der Landkreise mit einer stabilen Inzidenz unter 10, zu denen auch der Landkreis Wittmund zählt, besonders behandelt.
Darin werden die Anzahl der Personen bei Zusammenkünfte im privaten Bereich deutlich angehoben und auch in der Gastronomie gelten dann höhere Werte. In geschlossenen Gruppen in Innenräumen von höchstens 25 Personen kann auf die Abstandsregelung und die Maskenpflicht verzichtet werden. Das gleiche gilt für Außenveranstaltungen bei 50 Personen. Darüber hinaus ist die Vorlage eines negativen Tests erforderlich bzw. kann auch bei festen Sitzplätzen in der sogenannten Schachbrettbelegung durchgeführt werden. Auch auf Wochenmärkten entfällt die Maskenpflicht.
Das Testzentrum in der Tourist-Information wird deshalb seine Leistungen auf die weiterhin benötigten Tests für Firmenmitarbeiter und für vereinzelt notwendige Test herunterfahren. Sie werden von montags bis freitags zu den normalen Öffnungszeiten der Tourist-Information nur nach vorheriger Anmeldung durchgeführt. (mehr) Die neue Verordnung gilt bis zum 16. Juli 2021. Angesichts der, doch Sorge machenden Nachrichten bezüglich der neuen Delta-Variante des Virus, bleibt aber weiter Vorsicht geboten und alle werden gebeten sich auch weiterhin angemessen zu verhalten, schließlich möchten und müssen wir diese niedrigen Inzidenzwerte mit den Erleichterungen behalten und können uns kein Ansteigen leisten. Für Alle hängt von diesen Werten zu viel ab.
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