Besonders im Hinblick auf die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus hat das Land Niedersachsen mit Wirkung vom 12. Dezember seine bisher geltende Verordnung verschärft. Insbesondere trifft das auf Kontaktbeschränkungen mit geringeren Personenzahlen vor allem für ungeimpfte Personen zu.
Zudem gilt im Einzelhandel die 2G-Regelung, d.h. nur noch geimpfte oder genesene Personen dürfen in den meisten Geschäften einkaufen. Ausnahmen sind festgelegt.
Erleichterungen gibt es für bereits „geboosterte“ Personen. Bei Ihnen entfällt der zusätzliche Test bei der 2G-Regelung.
In der „Weihnachtsruhe“ sind die Kontakte generell in ganz Niedersachsen unabhängig von der örtlichen Inzidenz gem. Warnstufe 3 strenger beschränkt. U.a. sind Veranstaltungen drinnen nur noch bis maximal 25 geimpften und genesenen Personen und 50 geimpften und genesenen Personen draußen erlaubt.
In der Beherbergung bleibt es unverändert bei der 2G+-Regelung – ausgenommen die bereits 3x geimpften Personen. Einzelheiten sind den nachfolgenden Grafiken zu entnehmen.
Niedersachsen führt Weihnachtsruhe ein
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