Zu einer gemeinsamen Sitzung kamen in dieser Woche die Gemeinderäte aus Neuharlingersiel und Werdum zusammen. Thema war ein Vertragsabschluss zum neuen Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG). Bekanntlich haben die Gemeinden gemeinsam vor gut 10 Jahren die Bauleitplanung für den Windpark in Werdumer-Altendeich vorgenommen und zusammen mit der NeuWerd Energie GmbH und Co KG in Betrieb genommen. Die Bürger beider Gemeinden sind mit einem Anteil von 25 % am Windpark beteiligt (mehr).
Das überarbeitete EEG soll im Zuge der Energiewende weitere Anreize zum Bau solcher Parks schaffen. U.a. wurde dabei eine Akzeptanzabgabe eingeführt, die den betroffenen Gemeinden als Ausgleich für eventuelle Beeinträchtigungen zu Gute kommt.
Die Bürgermeister Jürgen Peters und René Weiler-Rodenbäck erläuterten den Ratsmitgliedern die Vorgaben. Danach ist diese Abgabe von den Windkraftanlagenbetreibern zu zahlen, wird denen aber von den Netzübertragungsbetreibern erstattet. Sie fällt bei neuen Projekten an, gilt aber auch für Bestandswindkraftanlagen bis zum Ende des Förderzeitraums, im konkreten Fall bis Ende 2024. Berechnet wird die Abgabe nach dem Flächenanteil im Radius von 2,5 km um die jeweilige Windkraftanlage herum. Für Werdum bedeutet das eine Einnahme von rund 50.000 € pro Jahr, Neuharlingersiel kann mit ca. 30.000 € rechnen. Um auch noch für 2023 diese Abgabe zu erhalten war ein Vertragsabschluss bis Ende November erforderlich, dem die Räte dann auch einstimmig zustimmten. „Diese Gelder sind für die Gemeindearbeit bestimmt und sind nicht umlagepflichtig“ betonten beide Bürgermeister, das Geld bleibt somit zu 100% in den beiden Gemeinden.
Um die Energiewende ging es auch in den Berichten der Bürgermeister. Jürgen Peters stellte eine aktuelle Planung für den Leitungsbau der Offshore-Windenergie vor. Demnach sind in den nächsten Jahren 15 Leitungen über Baltrum und 8 Leitungen über Langeoog in Planung. Pro Leitung werden 3 Kabel verlegt. Sie landen in der Gemeinde Dornum und in Ostbense an. Von dort werden sie als Erdkabel bis in die Ballungsgebiete im Westen und Süden Deutschlands verlegt. Ein Raumordnungsverfahren ist nicht erforderlich, sodass vor Ort wenig Einfluss auf die konkrete Maßnahme genommen werden kann. „Wir werden es damit über Jahre mit Großbaustelle in unserer Region zu tun haben“ betont Jürgen Peters, schließlich ist jeder Leitungsstrang ca. 30 m breit und erfordert umfangreiche Erdarbeiten. (mehr)
Auch weitere Projekte im Rahmen der Energiegewinnung durch Wind und Solar sollen forciert werden. Innerhalb der Samtgemeinde Esens ist man sich einig, dass davon alle Gemeinden profitieren sollen. Wie Werdums Bürgermeister René Weiler-Rodenbäck berichtete wurde eigens dafür die „Gesellschaft für Energie in der Samtgemeinde Esens“ gegründet. Ziel der Gesellschaft ist es sich bei künftigen Projekten finanziell zu beteiligen und sich eine gewisse Wertschöpfung für die Samtgemeinde zu sichern. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft, zu der alle Gemeinden der Samtgemeinde gehören, wurde der stv. Kämmerer Reno Weyerts bestellt.