Seit dem 09. Mai ist die neue Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft und seitdem ist auch klar, dass das Veranstaltungsangebot in Werdum so wie es viele kennen, in diesem Jahr nicht stattfinden kann. Bis zum 31. August sind vorerst alle größeren Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern aber auch alle Volks-, Straßen- und Dorffeste o.ä unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Damit fallen bis zum diesem Zeitpunkt auch alle bekannten Feste in Werdum wie das Sommerfest an der Mühle, das Kinderfest, die Oldtimerschau und auch das Straßenfest der Thunumer Straße und der Straßenflohmarkt in Gastriege-Süd dem Corona-Virus zum Opfer. Auch der „Tag der Feuerwehr“ mit vorangehendem Lagerfeuer muss ausfallen. Ortsbrandmeister Stefan Bender erklärt zudem, dass es weiterhin auf unbestimmte Zeit keinen Übungsdienst gibt und die eventuellen Einsätze nach bestimmten Regelungen mit persönlicher Schutzausrüstung durchgeführt werden. Die Feuerwehr ist aber in vollen Umfang für die Bürger der Gemeinde einsatzbereit.
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