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Anleinpflicht für Hunde ab 01. April

Seit dem 01. April gilt in Niedersachsen wieder die Anleinpflicht für Hunde in der freien Natur. Mit der anstehenden Brut- und Aufzuchtzeit wird die Natur zur Kinderstube. Manche Tierarten wie auch die Tiere im Haustierpark haben bereits Nachwuchs, andere sind zur Zeit tragend oder z.B. Enten brüten ihre Eier am Boden aus. Sie dürfen in der Zeit bis zum 15. Juli nicht gestört werden. Durch Aufscheuchen und Streunen werden die Tiere bei der Aufzucht beunruhigt bzw. gestört. Hunde werden von vielen Rassen als natürliche Feinde wahrgenommen und Begegnungen mit ihnen bedeuten für sie Stress. Deshalb gilt die Anleinpflicht natürlich auch im Haustierpark. Wegen der engen Verhältnisse im Park dürfen Hunde zudem nur an einer sehr kurzen Leine mitgeführt werden. „Wir appellieren an alle Hundebesitzer darauf zu achten und unseren Haustieren im Park keine Angst zu machen“ so Haustierparkleiter Johann Pieper, der auch auf die eindeutige Beschilderung im Park hinweist. „Wir wissen natürlich, dass alle Hundebesitzer ihre Tiere sehr mögen, aber im Park hat das Wohl der hier lebenden Tiere Vorrang“ ergänzt Tierpflegerin Stefanie Runge, die auch darum bittet Hunde möglichst nicht zu nahe an die Zäune kommen zu lassen. Mehr zur Anleinpflicht finden sie hier.

so ist es richtig, Hunde sind anzuleinen. Im Haustierpark sind sie zudem nur an einer kurzen Leine mitzuführen
so ist es richtig, Hunde sind anzuleinen. Im Haustierpark sind sie zudem nur an einer kurzen Leine mitzuführen