Seit heute ist die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Die erwünschten Lockerungen sind dabei nur in geringen Umfängen umgesetzt. Die Kontaktbeschränkungen wurden zwar auf 5 Personen aus zwei Haushalten erweitert, Kinder bis jetzt 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt; aber um weitere Lockerungen bei den geringen Inzidenzwerten hier in der Region auf bis zu 10 Personen bei 3 Haushalten zu ermöglichen bedarf es einer Allgemeinverfügung des Landkreises Wittmund. Die liegt nicht vor.
Auch der Haustierpark darf geöffnet werden. Aber leider nur unter schwer umzusetzenden Auflagen. So ist eine vorherige Terminvergabe notwendig und auch eine Datenerhebung und Dokumentation sind Pflicht. Das ist so schnell leider nicht zu realisieren. Das Land hat die angekündigte Option bei einer Inzidenz unter 35, wie sie hier seit einigen Wochen stabil errechnet wird und mit der die aufgeführten Vorgaben nicht notwendig wären, nicht möglich gemacht. Der Haustierpark bleibt somit vorerst geschlossen; wir werden im Laufe der Woche prüfen, ob eine Öffnung zum kommenden Wochenende organisiert werden kann. Wir werden Sie hier im „Blatt“ und unter www.haustierpark-werdum.de und www.werdum.de auf dem Laufenden halten.
Kommentare sind deaktiviert.