Mit Spannung und mit einem flauen Bauchgefühl wurde am Samstag die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen erwartet. Bleibt es bei der „Landeskinderregel“ wonach nur Niedersachsen in Niedersachsen Urlaub machen dürfen und was ist mit dem Haustierpark, muss er wirklich schließen? Um 23.00 Uhr wusste man mehr. Bei der Beherbergung bleibt es bei der bekannten Planung aber der Haustierpark darf öffnen.
Touristische Übernachtungen sind damit zwar wieder eingeschränkt möglich aber leider haben sich die landesweiten Proteste auch gegen die „Landeskinderregelung“ aber nicht zu einem großartigen Einlenken geführt. Es dürfen also lediglich Gäste anreisen, die ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben. Ausgenommen sind Zweitwohnungsbesitzer, aber nur für sich selbst. Dritte Personen, die nicht Nutzungsberechtigte sind, sind von dieser Ausnahme nicht erfasst. Zudem haben die Urlauber bei der Anreise einen maximal 24 Stunden alten negativen Test vorzulegen bzw. müssen diesen Test vor Belegung hier vor Ort absolvieren. Kinder bis 14 Jahren sind von der Testpflicht ebenso ausgenommen wie vollständig Geimpfte und nachweisbar genesene Personen. Während des Aufenthalts haben Touristen wenigstens 2 weitere negative Testnachweise pro Woche zu erbringen, sofern nicht ohnehin tagesaktuelle Tests zur Nutzung von bestimmten Veranstaltungen oder Einrichtungen wie auch der Gastronomie erforderlich werden. Das Land hat zudem eine Wiederbelegungssperre von einem Tag eingeführt. Konkret heißt das, dass zwischen Abreise und Anreise immer ein Tag nicht belegt werden darf. Auch gelten Kapazitätsobergrenzen von 60 % bei Hotels, Pensionen und Wohnmobilstellplätze. Der Platz in Werdum darf somit nur für 3 Wohnmobile geöffnet werden.
Bedingungen: Hygienekonzept, keine interaktiven Aktionen mit Besuchern, nur sitzende Besucher, Vorlage eines negativen Testergebnisses.
Völlig überraschend und entgegen allen Ankündigungen hat sich die Lage beim Haustierpark aber ziemlich entspannt. Es ist keine Anmeldung und Registrierung mehr erforderlich, ebenfalls kein negativer Test. Lediglich der Präsentationsstand als „geschlossenes“ Gebäude muss zu bleiben. Wir können somit ab sofort wieder zum Zustand des letzten Sommers zurück kehren und den Park wieder (fast) vollständig für den Besucherverkehr öffnen. Die bekannten Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen gelten aber natürlich weiter.
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